FAHRENTSCHÄDIGUNG FÜR TRAINERINNEN UND TRAINER
Die Fahrentschädigung gilt bei Meisterschafts- und Cupspielen von Teams der Juniorinnen und Junioren des HCR's, sowie SG-Mannschaften. Eine Fahrentschädigung kann beantragt werden, wenn…
… alle Optionen möglicher fahrender Eltern ausgeschöpft sind.
... der Vereinsbus des HCR's nicht verfügbar ist.
... die gefahrene Strecke mit dem persönlichen Personenwagen den vom HCR definierten 40km-Radius überschreitet.
Alle drei Punkte müssen erfüllt sein, damit eine finanzielle Entschädigung ausbezahlt wird.