FAHRENTSCHÄDIGUNG FÜR TRAINERINNEN UND TRAINER

Die Fahrentschädigung gilt bei Meisterschafts- und Cupspielen von Teams der Juniorinnen und Junioren des HCR's, sowie SG-Mannschaften. Eine Fahrentschädigung kann beantragt werden, wenn…

  • … alle Optionen möglicher fahrender Eltern ausgeschöpft sind.

  • ... der Vereinsbus des HCR's nicht verfügbar ist.

  • ... die gefahrene Strecke mit dem persönlichen Personenwagen den vom HCR definierten 40km-Radius überschreitet.

Alle drei Punkte müssen erfüllt sein, damit eine finanzielle Entschädigung ausbezahlt wird.